Jetzt Förderung sichern: Start der KfW-Förderung für Heizungserneuerung
Effiziente Umrüstung für eine nachhaltige Zukunft
Das Wichtigste auf einen Blick:
Ab sofort können bei der KfW Förderanträge für den Heizungstausch gestellt werden, wobei die Förderung speziell Heizsysteme betrifft, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Förderung bietet bis zu 70 Prozent der Investitionskosten für Eigentümer von selbst bewohnten Einfamilienhäusern, mit einem Maximalbetrag von bis zu 21.000 Euro, während Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften zu späteren Zeitpunkten berechtigt sind.
Ab diesem Dienstag ist es für Hausbesitzer möglich, bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Förderanträge für den Austausch ihrer Heizsysteme zu stellen. Dies markiert einen wichtigen Schritt im Rahmen des neuen Heizungsgesetzes, das vorsieht, dass neu installierte Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die Initiative zielt darauf ab, die Wärmewende im Gebäudebereich voranzutreiben und gleichzeitig die Verbraucher vor den finanziellen Folgen steigender CO₂-Preise zu schützen.
Wer ist berechtigt, eine Förderung zu beantragen?
Zunächst können nur Eigentümer von selbst bewohnten Einfamilienhäusern die Förderung beantragen. Vermieter, Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften müssen sich bis Mai bzw. August gedulden, je nachdem, ob die Maßnahmen am Gemeinschafts- oder Sondereigentum durchgeführt werden. Trotz der anfänglichen Warteschlangen auf der KfW-Website ist das Antragsverfahren nun für die berechtigten Gruppen zugänglich.
Förderkonditionen
Die Förderbedingungen sind besonders attraktiv gestaltet:
- Basisförderung: 30 Prozent für den Austausch von Gas- oder Ölheizungen.
- Zusätzliche Förderung: Bis zu 30 Prozent für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro.
- Klima-Geschwindigkeitsbonus: 20 Prozent für Austausche bis zum Jahr 2028.
- Investitionskosten: Die Förderung ist auf maximal 70 Prozent der Investitionskosten bei einem Deckel von 30.000 Euro begrenzt, was einer maximalen Fördersumme von bis zu 21.000 Euro entspricht.
Zuständigkeiten und weitere Förderprogramme
Seit Beginn des Jahres ist die KfW alleinig für die Förderung von Heizsystemen zuständig, die erneuerbare Energien nutzen, während das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sich auf Effizienzmaßnahmen am Gebäude konzentriert. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung den Bau von Effizienzhäusern 40 mit zinsvergünstigten Krediten, um den Energiebedarf weiter zu reduzieren.
Mit einem Etat von 762 Millionen Euro für das Jahr 2024 zeigt die Bundesregierung, dass sie die Nachfrage nach umweltfreundlichen Heizsystemen ernst nimmt. Angesichts der hohen Nachfrage im Vorjahr, die eine Aufstockung der Mittel erforderlich machte, bleibt abzuwarten, wie sich das Interesse in diesem Jahr entwickelt.
Die Möglichkeit, Förderanträge für den Heizungstausch zu stellen, ist ein entscheidender Schritt für Hausbesitzer, die auf nachhaltige und energieeffiziente Heizsysteme umsteigen möchten. Die angebotenen Förderungen sind ein klares Signal der Bundesregierung, die Energiewende im Wohnbereich aktiv zu unterstützen und die Bürger vor den wirtschaftlichen Auswirkungen des Klimawandels zu schützen. Für Interessierte ist es jetzt an der Zeit, sich über die Fördermöglichkeiten zu informieren und den Umstieg auf eine umweltfreundlichere Heizung zu planen.
Jetzt Beratung anfordern