Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien ab 2020

Förderungen

Für das Jahr 2020 gibt es einige Änderungen was die Förderungen für das Heizen mit erneuerbaren Energien betrifft. Sowohl Privatpersonen und Wohnungseigentümer, als auch Unternehmen und Kommunen können von verbesserten Förderkonditionen profitieren, indem Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien genutzt oder kombiniert werden.

Wir sind Ihr Partner in Hagen für Wärmekonzepte mit alternativen Energien. Lassen Sie sich unverbindlich zu Möglichkeiten der Förderung beraten.

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Welche Bauten und Anlagen werden gefördert

Die geänderte Richtlinie ist am 01.01.2020 in Kraft getreten und gilt für Anträge, die ab dem 02.01.2020 gestellt werden. Für zuvor bewilligte Anträge gelten weiterhin die Bestimmungen der Förderrichtlinie vom 11.03.15. Grundsätzlich wird bei der Bemessung der Förderung zwischen Neubauten und bestehenden Gebäuden unterschieden.

In Neubauten sind Solarkollektoren mit 30% , Biomasse- und Wärmepumpenanlagen sogar mit 35% der förderfähigen Kosten subventionierbar, sofern sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen.

Unter bestehende Gebäude fallen alle, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits mehr als 2 Jahre über Heizungs- bzw. Kühlsystem verfügen, das ersetzt oder unterstützt werden soll. Hierbei unterscheiden sich die förderbaren Kosten je nach Heizungstyp und Art der Modernisierung. Grundsätzlich förderbar sind folgende Anlagen:

Heizungstypen

  • Hybridheizungen
  • Gas- und Brennwertheizungen
  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasseanlagen
  • Wärmepumpenanlagen
  • Austauschprämien für Ölheizungen

WICHTIG: Die Antragsstellung muss vor Vorhabenbeginn erfolgen.
Gerne klären wir Sie individuell zu Fördermöglichkeiten Ihrer Heizungsanlage auf und beraten Sie zu sinnvollen Modernisierungen. Sprechen Sie uns an!

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Welche Kosten können für die Förderung angesetzt werden?

Welche Kosten in welcher Höhe angesetzt werden können ist von mehreren Faktoren abhängig: Neubau oder Altbau, Privatperson oder Unternehmen, Wohngebäude oder Nichtwohngebäude etc.

Grundsätzlich können aber tatsächlich entstandene Kosten, wie Anschaffungskosten für die neue Heizung, Kosten für die Installation, Einstellung und Inbetriebnahme, Kosten für notwendige Maßnahmen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Installation, sowie Ausgaben für Experten für die Planung und Begleitung.

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Viele Kunden sind überfordert mit der Flut an Informationen, haben schlichtweg keine Zeit sich mit den Informationen ausreichend auseinander zu setzen oder wissen nicht wo und wie Anträge gestellt werden können. Um Ihnen diese müßige Arbeit zu ersparen, dürfen Sie u.a. Energieeffizienzexperten wie uns für das Verfahren bevollmächtigen. Das BAFA(Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), welches für die Anträge verantwortlich ist, kommuniziert dann ausschließlich über uns.

Als Experten für die Planung, Entwicklung und Umsetzung von Wärmekonzepte sind wir Ihr perfekter Partner für dieses Vorhaben. Sprechen Sie uns an!

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BAFA

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