Heizungsgesetz 2024: Welche Heizungen dürfen noch eingebaut werden?
Wer ab 2024 eine neue Heizung einbauen muss, hat nur noch die Wahl zwischen Heizsystemen, die zumindest teilweise mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Das Heizungsgesetz bezieht sich hauptsächlich auf den Austausch von Heizungen, die komplett ersetzt werden müssen oder in Neubauten installiert werden sollen, nicht auf Heizungen, die noch funktionstüchtig sind. Es ist ebenso erlaubt vorhandene Heizungen reparieren zu lassen, wenn diese kaputt gehen sollten, selbst wenn es sich um alte Gas- oder Öl-Heizungen handelt.
Lässt sich die Heizung nicht mehr reparieren gibt es eine Karenzzeit von drei Jahren für den Austausch. Das bedeutet, dass wenn beispielsweise die Heizung im Jahr 2026 ausfällt und nicht mehr repariert werden kann, vorübergehend eine gebrauchte Heizung für die nächsten drei Jahre eingebaut werden darf. Nach Ablauf dieser Frist muss jedoch eine neue Heizung eingebaut werden, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben wird. Es gibt jedoch Ausnahmen für Immobilienbesitzer, die von der Austauschpflicht des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ausgenommen sind.
Austauschpflicht für 30 Jahre alte Heizungen
Die 30-Jahres-Regel, die bereits vor dem GEG galt, bleibt jedoch bestehen. Das bedeutet, dass Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden müssen. Es gibt Ausnahmen für Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie für Eigentümer, die seit dem Stichtag 1. Februar 2002 in der Immobilie wohnen und die Heizung nutzen.
Allerdings wird in der Politik aktuell über eine Nachbesserung des Gesetzes diskutiert. So soll das Gebäudeenergiegesetz mit dem geplanten Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung verknüpft werden. Da es diese kommunale Wärmeplanung voraussichtlich bis 2024 noch nicht geben wird, gelten die aller Voraussicht nach auch die Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes nicht für den Heizungsaustausch.
Dennoch ist es sicher ratsam, sich frühzeitig um die Planung für einen Heizungsaustausch zu kümmern. Lassen Sie sich daher gerne von uns zu Ihren Möglichkeiten beraten.
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